NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL

Zuschuss

sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des

Steckbrief zu Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten09.08.2026
NaturschutzInfrastruktur

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände Trägervereine der Biologischen Stationen Träger von Naturparken Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz Träger von außerschulischen Lernorten Naturschutzverbände sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller Grundlagen planen. Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen ökologische Optimierung, Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen einschließlich der Wiedervernässung auch durch naturnahe Rückhalteräume und Versickerungsflächen oder der Verbesserung der …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 90% Bagatellgrenze : für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts 50.000 €, im Übrigen 10.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung Sie können Ihren Antrag fortlaufend stellen. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten und Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL

Wer wird gefördert?
Gemeinden, Gemeindeverbände Trägervereine der Biologischen Stationen Träger von Naturparken Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz Träger von außerschulischen Lernorten Naturschutzverbände sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller Grundlagen planen. Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen ökologische Optimierung, Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen einschließlich der Wiedervernässung auch durch naturnahe Rückhalteräume und Versickerungsflächen oder der Verbesserung der …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 80% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 90% Bagatellgrenze : für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts 50.000 €, im Übrigen 10.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung Sie können Ihren Antrag fortlaufend stellen. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten und Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.
In welcher Form wird Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen