NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Zuschuss

rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen,

Steckbrief zu Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.08.2026
ForschungInnovation

Wer wird gefördert?

rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die weder einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft angehören, mit Sitz oder Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland

Was wird gefördert?

Als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Vorhaben der Vorlaufforschung investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben wird in einer strukturschwachen Region entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchgeführt. Ihr Vorhaben ist durch einen hohen Neuheitsgrad sowie ein hohes technisches Risiko gekennzeichnet. Der internationale Stand der Technik ist zumindest erreicht,

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90% der förderfähigen Kosten, max. 550.000 € im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 400.000 € investiven Vorhaben bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten max. 250.000 €, bei den übrigen Forschungseinrichtungen max. 500.000 € je Einrichtung und

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Wer wird gefördert?
rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die weder einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft angehören, mit Sitz oder Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland
Was wird gefördert?
Als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erhalten. Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren: marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Vorhaben der Vorlaufforschung investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben wird in einer strukturschwachen Region entsprechend den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchgeführt. Ihr Vorhaben ist durch einen hohen Neuheitsgrad sowie ein hohes technisches Risiko gekennzeichnet. Der internationale Stand der Technik ist zumindest erreicht,
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90% der förderfähigen Kosten, max. 550.000 € im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 400.000 € investiven Vorhaben bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten max. 250.000 €, bei den übrigen Forschungseinrichtungen max. 500.000 € je Einrichtung und
In welcher Form wird Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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