NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse i.d.R. bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 275.000 € je Forschungseinrichtung Wer wird gefördert? rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sind und grundsätzlich für alle interessierten Akteure offenstehen Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der AiF Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie ggf. bei Normungsaktivitäten einbezogen werden. Wichtig : Die Antragsberechtigung gilt bis zum 31.12.2025. Ab 01.01.2026 sind nur solche Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind. Was wird gefördert? Sie
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