NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse i.d.R. bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 275.000 € je Forschungseinrichtung
Wer wird gefördert?
rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sind und grundsätzlich für alle interessierten Akteure offenstehen Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der AiF Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie ggf. bei Normungsaktivitäten einbezogen werden. Wichtig : Die Antragsberechtigung gilt bis zum 31.12.2025. Ab 01.01.2026 sind nur solche Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind.
Was wird gefördert?
Sie
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