NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Zuschuss

, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind

Steckbrief zu Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten03.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen , die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der AiF Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie ggf. bei Normungsaktivitäten einbezogen werden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben erhalten, die durch die Forschungsvereinigungen in ihrer Funktion als repräsentative Vertretungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Die Förderung richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Jahresumsatz nicht größer als 125 Mio. € ist.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : i.d.R. 90% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 100% Förderhöhe bis zu 320.000 € bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung bis zu 560.000 € bei Vorhaben mit zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 € je Forschungseinrichtung) bis zu 750.000 € bei Vorhaben mit drei beteiligten Forschungseinrichtungen (max. 250.000 € je Forschungseinrichtung) für Vorhaben nach speziellen Förderaufrufen werden dort die Obergrenzen gesondert bekanntgegeben Förderdauer : i.d.R. max. 3 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt stellen Sie in PT-Outline einen Antrag auf Begutachtung.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Wer wird gefördert?
rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen , die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der AiF Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie ggf. bei Normungsaktivitäten einbezogen werden.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben erhalten, die durch die Forschungsvereinigungen in ihrer Funktion als repräsentative Vertretungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Die Förderung richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Jahresumsatz nicht größer als 125 Mio. € ist.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : i.d.R. 90% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 100% Förderhöhe bis zu 320.000 € bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung bis zu 560.000 € bei Vorhaben mit zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 280.000 € je Forschungseinrichtung) bis zu 750.000 € bei Vorhaben mit drei beteiligten Forschungseinrichtungen (max. 250.000 € je Forschungseinrichtung) für Vorhaben nach speziellen Förderaufrufen werden dort die Obergrenzen gesondert bekanntgegeben Förderdauer : i.d.R. max. 3 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt stellen Sie in PT-Outline einen Antrag auf Begutachtung.
In welcher Form wird Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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