NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Zuschuss

Träger von Berufsbildungsstätten, die juristische Personen des

Steckbrief zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten06.09.2026
BerufsbildungHandwerk

Wer wird gefördert?

Träger von Berufsbildungsstätten, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristischen Personen des privaten Rechts sind Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahmen müssen unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Das Vorhaben dient der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt. Eine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Länder und der Verbände wird vorausgesetzt. Die Bildungsstätte ist zu 75%, in begründeten Ausnahmefällen mindestens zu 50% ausgelastet. Der Antragsteller und grundsätzlich auch das Land, in dem sich die Bildungsstätte befindet, beteiligen sich an den Gesamtausgaben

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang für Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS: bis zu 45% (in strukturschwachen Regionen bis zu 60%) der zuwendungsfähigen Ausgaben für Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren: bis zu 50% (in strukturschwachen Regionen bis zu 65%) der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe : mindestens 50.000 € Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wer wird gefördert?
Träger von Berufsbildungsstätten, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristischen Personen des privaten Rechts sind Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Maßnahmen müssen unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Das Vorhaben dient der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt. Eine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Länder und der Verbände wird vorausgesetzt. Die Bildungsstätte ist zu 75%, in begründeten Ausnahmefällen mindestens zu 50% ausgelastet. Der Antragsteller und grundsätzlich auch das Land, in dem sich die Bildungsstätte befindet, beteiligen sich an den Gesamtausgaben
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang für Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS: bis zu 45% (in strukturschwachen Regionen bis zu 60%) der zuwendungsfähigen Ausgaben für Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren: bis zu 50% (in strukturschwachen Regionen bis zu 65%) der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderhöhe : mindestens 50.000 € Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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