NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Binnenfischerei und Aquakultur

Zuschuss

Zusammenschlüsse sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in

Steckbrief zu Binnenfischerei und Aquakultur
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.07.2026
FischereiAquakulturLandwirtschaft

Wer wird gefördert?

Fischereiunternehmen und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Fischereigenossenschaften) – ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände – sowie eingetragene Fischereiverbände

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse erhalten zu Maßnahmen nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen. Schwerpunkte der Förderung sind Erhaltung aquatischer Bioressourcen Einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei zur Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur zur Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels, insbesondere der Austausch von Motoren zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserfauna und -flora und zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands beziehungsweise eines guten Umweltzustand und zur …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss oder Ausgleichszahlung Förderumfang : 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Antragstellers sowie Art und Umfang der Maßnahme Bagatellgrenze : grundsätzlich 2.000 €, für Umweltdienstleistungen bei der Bewirtschaftung von (Karpfen-)Warmwasserteichen und für Aal-Besatzmaßnahmen 250 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Binnenfischerei und Aquakultur

Wer wird gefördert?
Fischereiunternehmen und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Fischereigenossenschaften) – ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände – sowie eingetragene Fischereiverbände
Was wird gefördert?
Sie können Zuschüsse erhalten zu Maßnahmen nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen. Schwerpunkte der Förderung sind Erhaltung aquatischer Bioressourcen Einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei zur Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur zur Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels, insbesondere der Austausch von Motoren zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserfauna und -flora und zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands beziehungsweise eines guten Umweltzustand und zur …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss oder Ausgleichszahlung Förderumfang : 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Antragstellers sowie Art und Umfang der Maßnahme Bagatellgrenze : grundsätzlich 2.000 €, für Umweltdienstleistungen bei der Bewirtschaftung von (Karpfen-)Warmwasserteichen und für Aal-Besatzmaßnahmen 250 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens
In welcher Form wird Binnenfischerei und Aquakultur gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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