| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.07.2026 |
Fischereiunternehmen und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Fischereigenossenschaften) – ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände – sowie eingetragene Fischereiverbände
Sie können Zuschüsse erhalten zu Maßnahmen nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen. Schwerpunkte der Förderung sind Erhaltung aquatischer Bioressourcen Einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei zur Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur zur Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels, insbesondere der Austausch von Motoren zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserfauna und -flora und zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands beziehungsweise eines guten Umweltzustand und zur …
Förderart : Zuschuss oder Ausgleichszahlung Förderumfang : 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Antragstellers sowie Art und Umfang der Maßnahme Bagatellgrenze : grundsätzlich 2.000 €, für Umweltdienstleistungen bei der Bewirtschaftung von (Karpfen-)Warmwasserteichen und für Aal-Besatzmaßnahmen 250 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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