NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2021-2027)

Zuschuss

verschiedene arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen

Steckbrief zu ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2021-2027)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.07.2026
ArbeitsmarktBeschäftigung

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen Personengesellschaften die förderfähige Vorhaben in den jeweiligen Einzelprogrammen durchführen

Was wird gefördert?

Im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie können Sie Zuschüsse verschiedene arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie zur Integration erhalten. Die einzelnen Förderprogramme folgen 3 Prioritätsachsen: Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds) Die Förderung erfolgt im Rahmen folgender Programme: Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund : Gefördert wird die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und zwischen Betrieben und einem …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe : abhängig vom Förderangebot Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag – falls keine programmspezifischen Regelungen gelten – auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn der Maßnahme einreichen. Als regionaler Akteur können Sie bei den Regionalagenturen Informationen über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und der Landespolitik erhalten.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2021-2027)

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen Personengesellschaften die förderfähige Vorhaben in den jeweiligen Einzelprogrammen durchführen
Was wird gefördert?
Im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie können Sie Zuschüsse verschiedene arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie zur Integration erhalten. Die einzelnen Förderprogramme folgen 3 Prioritätsachsen: Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds) Die Förderung erfolgt im Rahmen folgender Programme: Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund : Gefördert wird die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und zwischen Betrieben und einem …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang und -höhe : abhängig vom Förderangebot Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag – falls keine programmspezifischen Regelungen gelten – auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung Wichtig : Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn der Maßnahme einreichen. Als regionaler Akteur können Sie bei den Regionalagenturen Informationen über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und der Landespolitik erhalten.
In welcher Form wird ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2021-2027) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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