NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Agrarexportförderprogramm des BMLEH)

Zuschuss

Sie erhalten einen Zuschuss zur Finanzierung von Vorhaben zur

Steckbrief zu Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Agrarexportförderprogramm des BMLEH)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere: Dach- und Fachverbände die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerten Bereiche

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zur Finanzierung von Vorhaben zur Erschließung neuer Absatzmärkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Ausland Gefördert werden Maßnahmen, die teilweise aufeinander aufbauen können. Hierzu zählen insbesondere: Inland Durchführung von Studien zu Chancen und Herausforderungen in Zielmärkten Schulungen/Seminare zur Vermittlung ziellandspezifischen Wissens einzelbetriebliche Beratungsangebote („Mentoring“) Identifizierung und Ansprache potenzieller Teilnehmer am Förderprogramm Ausland Markterkundungsreisen Geschäftsreisen mit Kontakten zu potenziellen Geschäftspartnern Informationsveranstaltungen mit Kontaktbörsen imagefördernde Maßnahmen Mitfinanziert werden auch

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe : mind. 10.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? einzelne Unternehmen Zusammenschlüsse von weniger als 5 Unternehmen Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission nicht Folge geleistet haben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Agrarexportförderprogramm des BMLEH)

Wer wird gefördert?
überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben, insbesondere: Dach- und Fachverbände die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerten Bereiche
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss zur Finanzierung von Vorhaben zur Erschließung neuer Absatzmärkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Ausland Gefördert werden Maßnahmen, die teilweise aufeinander aufbauen können. Hierzu zählen insbesondere: Inland Durchführung von Studien zu Chancen und Herausforderungen in Zielmärkten Schulungen/Seminare zur Vermittlung ziellandspezifischen Wissens einzelbetriebliche Beratungsangebote („Mentoring“) Identifizierung und Ansprache potenzieller Teilnehmer am Förderprogramm Ausland Markterkundungsreisen Geschäftsreisen mit Kontakten zu potenziellen Geschäftspartnern Informationsveranstaltungen mit Kontaktbörsen imagefördernde Maßnahmen Mitfinanziert werden auch
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben Förderhöhe : mind. 10.000 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? einzelne Unternehmen Zusammenschlüsse von weniger als 5 Unternehmen Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission nicht Folge geleistet haben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
In welcher Form wird Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Agrarexportförderprogramm des BMLEH) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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