NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

ZuschussBürgschaft

Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume

Steckbrief zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Bürgschaft
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts Gemeinden und Gemeindeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts das Land Unternehmen Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss oder eine Bürgschaft erhalten für Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Mit der Förderung können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren: integrierte ländliche Entwicklung Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Verbesserung der Vermarktungsstrukturen markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Forsten Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere wasserwirtschaftliche Maßnahmen Küstenschutz benachteiligte Gebiete

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für eine Förderung vor Ort muss die Maßnahme der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden. Bei der Durchführung der Maßnahme beachten Sie die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss oder Bürgschaft Förderumfang : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei den zuständigen und berechtigten Stellen der Länder. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen. Weitere Informationen

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Wer wird gefördert?
natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts Gemeinden und Gemeindeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts das Land Unternehmen Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss oder eine Bürgschaft erhalten für Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Mit der Förderung können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren: integrierte ländliche Entwicklung Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Verbesserung der Vermarktungsstrukturen markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Forsten Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere wasserwirtschaftliche Maßnahmen Küstenschutz benachteiligte Gebiete
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Für eine Förderung vor Ort muss die Maßnahme der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden. Bei der Durchführung der Maßnahme beachten Sie die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss oder Bürgschaft Förderumfang : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei den zuständigen und berechtigten Stellen der Länder. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen. Weitere Informationen
In welcher Form wird Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert?
Als Zuschuss, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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