NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Zuschuss

außerhalb der Landesverwaltung, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit berufsbezogene Information und Weiterbildung gehören und

Steckbrief zu Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten03.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

öffentliche Organisationen außerhalb der Landesverwaltung, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit berufsbezogene Information und Weiterbildung gehören und Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte und Anbieter landwirtschaftsbezogener Dienstleistungen Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU. Handelt es sich nicht um KMU, kann die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe erfolgen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zur Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Gefördert werden Informationsveranstaltungen und Lehrgänge insbesondere zu folgenden Themen: Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: An der Maßnahme nehmen grundsätzlich mind. 7 Personen teil. Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich, Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung, Mitglieder einer anerkannten Natur- oder Umweltschutzorganisation oder arbeitslos und wurden vor der Arbeitslosigkeit in einem landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet oder waren in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfan g: 60% bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der geplanten Maßnahme Bagatellgrenze : 1.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Wer wird gefördert?
öffentliche Organisationen außerhalb der Landesverwaltung, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit berufsbezogene Information und Weiterbildung gehören und Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte und Anbieter landwirtschaftsbezogener Dienstleistungen Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU. Handelt es sich nicht um KMU, kann die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe erfolgen.
Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss zur Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Gefördert werden Informationsveranstaltungen und Lehrgänge insbesondere zu folgenden Themen: Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: An der Maßnahme nehmen grundsätzlich mind. 7 Personen teil. Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich, Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung, Mitglieder einer anerkannten Natur- oder Umweltschutzorganisation oder arbeitslos und wurden vor der Arbeitslosigkeit in einem landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet oder waren in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfan g: 60% bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der geplanten Maßnahme Bagatellgrenze : 1.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
In welcher Form wird Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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