| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 03.10.2026 |
öffentliche Organisationen außerhalb der Landesverwaltung, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit berufsbezogene Information und Weiterbildung gehören und Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte und Anbieter landwirtschaftsbezogener Dienstleistungen Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU. Handelt es sich nicht um KMU, kann die Zuwendung als De-minimis-Beihilfe erfolgen.
Sie erhalten einen Zuschuss zur Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Gefördert werden Informationsveranstaltungen und Lehrgänge insbesondere zu folgenden Themen: Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: An der Maßnahme nehmen grundsätzlich mind. 7 Personen teil. Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich, Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung, Mitglieder einer anerkannten Natur- oder Umweltschutzorganisation oder arbeitslos und wurden vor der Arbeitslosigkeit in einem landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet oder waren in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig.
Förderart : Zuschuss Förderumfan g: 60% bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der geplanten Maßnahme Bagatellgrenze : 1.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Sie müssen den Antrag Beginn des Vorhabens stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen