| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Erzeugerzusammenschlüsse Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung: Investitionsausgaben (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen), allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen Gründung und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben und Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Landesamt für für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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