NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Marktstrukturverbesserung

Zuschuss

landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen

Steckbrief zu Marktstrukturverbesserung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
LandwirtschaftLebensmittelverarbeitung

Wer wird gefördert?

Erzeugerzusammenschlüsse Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung: Investitionsausgaben (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen), allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen Gründung und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben und Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Landesamt für für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Marktstrukturverbesserung

Wer wird gefördert?
Erzeugerzusammenschlüsse Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung: Investitionsausgaben (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen), allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen Gründung und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben und Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Landesamt für für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE).
In welcher Form wird Marktstrukturverbesserung gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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