| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 20.09.2026 |
natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland Bundes- und Landeseinrichtungen
Mit dem Zuschuss werden Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert, die der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität , d.h. der Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sowie der Ökosystemleistungen, dienen. Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen: effiziente Erhaltung der Agrobiodiversität und insbes.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie besitzen Erfahrungen im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Ihr Vorhaben liefert einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität. Der Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis ist gewährleistet. Die Ergebnisse Ihres Vorhabens sind möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar. Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse sind in Deutschland verwertbar.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten, abhängig von Vorhaben und Zuwendungsempfänger Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität, Aufwendungen für den Kauf oder den Bau von Fischereifahrzeugen Kosten, die allein auf der Grundlage des Preises, der Menge, der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden Vorhaben, die davon abhängig gemacht werden, dass einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten Vorhaben, deren Förderung gegen Verbote und Beschränkungen in den Ratsverordnungen zur Errichtung der gemeinsamen Marktorganisationen verstoßen würde Unternehmen in wirtschaftlichen …
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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