NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Innovationsförderung des BMLEH (Rahmenprogramm)

Zuschuss

natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in

Steckbrief zu Innovationsförderung des BMLEH (Rahmenprogramm)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.08.2026
ForschungLandwirtschaftInnovation

Wer wird gefördert?

natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in Deutschland haben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen Steigerung der Innovationsfähigkeit Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers Untersuchungen zu den …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang Durchführbarkeitsstudien: max. 50% industrielle Forschung: max. 50% experimentelle Entwicklung: max. 25% der förderfähigen Kosten Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht eine Bonusregelung, die zu einer höheren Förderquote führen kann (20% bei kleinen Unternehmen, 10% bei mittleren Unternehmen). So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Innovationsförderung des BMLEH (Rahmenprogramm)

Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in Deutschland haben
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen Steigerung der Innovationsfähigkeit Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers Untersuchungen zu den …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang Durchführbarkeitsstudien: max. 50% industrielle Forschung: max. 50% experimentelle Entwicklung: max. 25% der förderfähigen Kosten Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht eine Bonusregelung, die zu einer höheren Förderquote führen kann (20% bei kleinen Unternehmen, 10% bei mittleren Unternehmen). So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.
In welcher Form wird Innovationsförderung des BMLEH (Rahmenprogramm) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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