NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt

Zuschuss

anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes einrichten

Steckbrief zu Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten15.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes einrichten Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen

Was wird gefördert?

Binnenschifffahrtsunternehmen können Sie einen Zuschuss erhalten zu Aus- und Weiterbildungskoste n für Ihr Personal. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (36 Monate) zum Binnenschifffahrtskapitän (42 Monate) freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen zur Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen zum geprüften …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Als Binnenschifffahrtsunternehmen haben Sie Ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Sie besetzen Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine freiwillige berufliche Maßnahme.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten (für mittlere Unternehmen 60% und für kleine Unternehmen 70%) Förderhöhe max. 65.000 € für die Dauer der 36-monatigen Ausbildungszeit max. 76.000 € für die Dauer der 42-monatigen Ausbildungszeit max. 8.000 € innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer Bagatellgrenze : 300 € für Weiterbildungsmaßnahmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt

Wer wird gefördert?
Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes einrichten Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen
Was wird gefördert?
Binnenschifffahrtsunternehmen können Sie einen Zuschuss erhalten zu Aus- und Weiterbildungskoste n für Ihr Personal. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (36 Monate) zum Binnenschifffahrtskapitän (42 Monate) freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen zur Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen zum geprüften …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Als Binnenschifffahrtsunternehmen haben Sie Ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Sie besetzen Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine freiwillige berufliche Maßnahme.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten (für mittlere Unternehmen 60% und für kleine Unternehmen 70%) Förderhöhe max. 65.000 € für die Dauer der 36-monatigen Ausbildungszeit max. 76.000 € für die Dauer der 42-monatigen Ausbildungszeit max. 8.000 € innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer Bagatellgrenze : 300 € für Weiterbildungsmaßnahmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
In welcher Form wird Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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