| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 15.08.2026 |
Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes einrichten Unternehmen, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen
Binnenschifffahrtsunternehmen können Sie einen Zuschuss erhalten zu Aus- und Weiterbildungskoste n für Ihr Personal. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (36 Monate) zum Binnenschifffahrtskapitän (42 Monate) freiwillige Weiterbildungen für Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen zur Erhöhung der Sicherheit, dem Schutz des menschlichen Lebens, dem Schutz der Umwelt oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt für das Landpersonal von Binnenschifffahrtsunternehmen, die speziell zu einer Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten auf das Binnenschiff beitragen zum geprüften …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Als Binnenschifffahrtsunternehmen haben Sie Ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Sie besetzen Ausbildungsplätze auf eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine freiwillige berufliche Maßnahme.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 50% der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten (für mittlere Unternehmen 60% und für kleine Unternehmen 70%) Förderhöhe max. 65.000 € für die Dauer der 36-monatigen Ausbildungszeit max. 76.000 € für die Dauer der 42-monatigen Ausbildungszeit max. 8.000 € innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer Bagatellgrenze : 300 € für Weiterbildungsmaßnahmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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