| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.09.2026 |
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitslose
Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder das Nachholen eines Berufabschlusses erhalten. Für die Weiterbildungskosten und die Teilnahme an Auftragsmaßnahmen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Mitgefördert werden: Lehrgangskosten Fahrtkosten Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern Kosten für eine ggf. erforderliche sozialpädagogische Begleitung während der Maßnahmeteilnahme Weiterbildungsgeld bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung Prämie für bestandene Prüfungen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Weiterbildung ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden.
Förderart : Zuschuss Förderumfang Lehrgangskosten: notwendig Kosten Fahrtkosten: für Pendelfahrten bis zu 588 € pro Monat bzw. Kilometerpauschalen Kosten für auswärtige Unterbringung: 60 € pro Tag, max. 420 € pro Monat Kosten für auswärtige Verpflegung: 24 € pro Tag, max. 168 € pro Monat Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern: 160 € pro Monat Weiterbildungsgeld: 150 € pro Monat Weiterbildungsprämie bei Umschulungen: 1.000 € für Zwischenprüfung, 1.500 € für Abschlussprüfung Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei Ihrer Agentur für Arbeit Wichtig : Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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