Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kommunalrichtlinie

ZuschussBeteiligung

Machen Sie Ihre Kommune lebenswerter – mit Klimaschutz, der sich lohnt

Steckbrief zu Kommunalrichtlinie
FördergeberNationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
FörderartZuschuss, Beteiligung
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Frist01. Febr. 2025 bis 31. Dez. 2027
Stand der Daten29.09.2026
Energie / Umwelt / Nachhaltigkeit
**Programminformationen** Förderregion: Bundesweit Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Programmlaufzeit: 01. Nov. 2024 bis 31. Dez. 2027 Einreichungsfristen: 01. Febr. 2025 bis 31. Dez. 2027 **Machen Sie Ihre Kommune lebenswerter – mit Klimaschutz, der sich lohnt** Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren – und damit die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Indem sie Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Modernisierungen umsetzen, können sie an vielen Stellen Betriebskosten einsparen. Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH 01. Nov. 2024 bis 31. Dez. 2027 01. Febr. 2025 bis 31. Dez.

Auszug aus den Angaben von Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Kommunalrichtlinie

Wer kann Kommunalrichtlinie beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Kommunalrichtlinie gefördert?
Als Zuschuss, Beteiligung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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