Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Der Antrieb zum Umstieg

Steckbrief zu E-Lastenfahrrad-Richtlinie
FördergeberNationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Frist01. Okt. 2014 bis 30. Juni 2027
Stand der Daten29.09.2026
Energie / Umwelt / Nachhaltigkeit

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige), kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die: serienmäßig und fabrikneu sind, unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten, mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Positivliste förderfähiger E-Lastenräder auf seiner Webseite bereit.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. **Wie wird gefördert?** Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Wie läuft das Antragsverfahren ab? Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular . Es gibt keine Einreichungsfrist. Anträge können jederzeit über die gesamte Programmlaufzeit abgegeben werden.

Auszug aus den Angaben von Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige), kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen).
Was wird gefördert?
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die: serienmäßig und fabrikneu sind, unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten, mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Positivliste förderfähiger E-Lastenräder auf seiner Webseite bereit.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. **Wie wird gefördert?** Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Wie läuft das Antragsverfahren ab? Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der Bewilligungsbehörde (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular . Es gibt keine Einreichungsfrist. Anträge können jederzeit über die gesamte Programmlaufzeit abgegeben werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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