KfW Bankengruppe

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss

Natürliche Bodenfunktionen wiederherstellen, Grünflächen schaffen und Artenvielfalt fördern

Steckbrief zu Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
FördergeberKfW Bankengruppe
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten08.06.2026
EnergieUmweltNachhaltigkeit
**Das Wichtigste in Kürze** Zuschuss in Höhe von 50 % bis 80 % Ihrer Kosten für Grünflächen und heimische Artenvielfalt für die Wiederherstellung natürlicher Boden­funktionen durch Ent­siegelung für Sach- und Personalkosten von Kommunen Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich Bitte beachten Sie die seit 01.02.2026 gültige Merk­blatt­version. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

Auszug aus den Angaben von KfW Bankengruppe. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Wer kann Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei KfW Bankengruppe gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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