KfW Bankengruppe

Kredit: Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Darlehen

Bauen Sie die Infrastruktur in der Kommune aus oder investieren Sie in gemeinnützige Zwecke

Steckbrief zu Kredit: Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
FördergeberKfW Bankengruppe
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand, Großunternehmen
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten02.10.2026
Öffentliche HandKommunen
**Das Wichtigste in Kürze** Zinssatz: ab -,-- % effektiver Jahreszins Kreditbetrag: bis zu 50 Mio. Euro Wir fördern: Investitionen und Betriebsmittel für die kommunale Infrastruktur Ihr Vorteil: Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich Laufzeit: bis zu 30 Jahre Kredit­laufzeit und Zins­bindung für 10 oder 20 Jahre

Auszug aus den Angaben von KfW Bankengruppe. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Kredit: Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Wer kann Kredit: Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand, Großunternehmen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Kredit: Kommunale und Soziale Unternehmen (148) gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei KfW Bankengruppe gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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