ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Beratung

Förderung von betrieblichen Beratungen für Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen

Steckbrief zu Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartBeratung
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
Allgemeine Wirtschaft

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. a) bis d) sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. e) und f) sind natürliche Personen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz (Existenzgründung) oder vor Übernahme eines bestehenden Betriebs (Unternehmensübernahme). Sind an der Gründung eines Unternehmens mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. Die (geplante) Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind nach Nr. 3.1 die Kosten für die Inanspruchnahme externer betrieblicher Beratungsleistungen in den Bereichen a) Betriebswirtschaft, Organisation, Strategie b) Digitalisierung, Künstliche Intelligenz c) Produkt- und Kommunikationsdesign d) Wissens- und Technologietransfer, Innovation e) Existenzgründung f) Unternehmensübernahme. Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben. Sie sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung eines beabsichtigten Vorhabens geben.

Wie wird gefördert?

Nicht zurückzahlbare Zuwendung als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausgaben (ohne Fahrtkosten und Auslagen) der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten) Die maximale Anzahl an zuwendungsfähigen Tagewerken je (zu gründendem) Unternehmen beträgt 20 Tagewerken innerhalb von 4 Kalenderjahren Beratungen im Bereich Produkt- und Kommunikationsdesign (s. VV Nr.

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. a) bis d) sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. e) und f) sind natürliche Personen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz (Existenzgründung) oder vor Übernahme eines bestehenden Betriebs (Unternehmensübernahme). Sind an der Gründung eines Unternehmens mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. Die (geplante) Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind nach Nr. 3.1 die Kosten für die Inanspruchnahme externer betrieblicher Beratungsleistungen in den Bereichen a) Betriebswirtschaft, Organisation, Strategie b) Digitalisierung, Künstliche Intelligenz c) Produkt- und Kommunikationsdesign d) Wissens- und Technologietransfer, Innovation e) Existenzgründung f) Unternehmensübernahme. Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben. Sie sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung eines beabsichtigten Vorhabens geben.
Wie wird gefördert?
Nicht zurückzahlbare Zuwendung als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausgaben (ohne Fahrtkosten und Auslagen) der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten) Die maximale Anzahl an zuwendungsfähigen Tagewerken je (zu gründendem) Unternehmen beträgt 20 Tagewerken innerhalb von 4 Kalenderjahren Beratungen im Bereich Produkt- und Kommunikationsdesign (s. VV Nr.
In welcher Form wird Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz gefördert?
Als Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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