ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

BITT-Technologieberatung

Beratung

Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologie

Steckbrief zu BITT-Technologieberatung
FördergeberISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
FörderartBeratung
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten22.09.2026
BeratungInnovation

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren. Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden. Wo wird beantragt?

Auszug aus den Angaben von ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu BITT-Technologieberatung

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert?
Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren. Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden. Wo wird beantragt?
In welcher Form wird BITT-Technologieberatung gefördert?
Als Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen