Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

ZuschussBeteiligung

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die ILB die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Speicherung von erneuerbarem Strom in chemischer, mechanischer oder thermischer Energie.

Steckbrief zu Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
FördergeberInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
FörderartZuschuss, Beteiligung
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten22.09.2026
Alle BranchenForschung / Entwicklung / Bildung

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), aufgelisteten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Maßgebend ist die Haupttätigkeit des Unternehmens.

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Land Brandenburg Vorhaben, die erneuerbaren Wasserstoff erzeugen oder verwenden (Fördertatbestand - FTB 1), den erneuerbaren Wasserstoff transportieren, verteilen, ggf. auch speichern - Infrastrukturvorhaben (FTB 2), erneuerbaren Strom in chemische, mechanische oder thermische Energie in Anlagen umwandeln und/oder als chemische, mechanische oder thermische Energie in Anlagen speichern. Die Anlagen können mit Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert werden (FTB 3).

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), aufgelisteten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Maßgebend ist die Haupttätigkeit des Unternehmens.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Land Brandenburg Vorhaben, die erneuerbaren Wasserstoff erzeugen oder verwenden (Fördertatbestand - FTB 1), den erneuerbaren Wasserstoff transportieren, verteilen, ggf. auch speichern - Infrastrukturvorhaben (FTB 2), erneuerbaren Strom in chemische, mechanische oder thermische Energie in Anlagen umwandeln und/oder als chemische, mechanische oder thermische Energie in Anlagen speichern. Die Anlagen können mit Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert werden (FTB 3).
In welcher Form wird Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025 gefördert?
Als Zuschuss, Beteiligung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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