| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), aufgelisteten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Maßgebend ist die Haupttätigkeit des Unternehmens.
Gefördert werden im Land Brandenburg Vorhaben, die erneuerbaren Wasserstoff erzeugen oder verwenden (Fördertatbestand - FTB 1), den erneuerbaren Wasserstoff transportieren, verteilen, ggf. auch speichern - Infrastrukturvorhaben (FTB 2), erneuerbaren Strom in chemische, mechanische oder thermische Energie in Anlagen umwandeln und/oder als chemische, mechanische oder thermische Energie in Anlagen speichern. Die Anlagen können mit Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert werden (FTB 3).
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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