| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), aufgelisteten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Maßgebend ist die Haupttätigkeit des Unternehmens.
Sie erhalten eine Unterstützung für Energieeffizienzvorhaben, die im Rahmen eines Energieaudits ermittelt wurden, stationäre industrielle oder gewerbliche Anlagen oder Prozesse betreffen und den jährlichen Energieverbrauch (der Anlage/des Prozesses) um mindestens 15 % senken. Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht gefördert werden Vorhaben, die eine Amortisationszeit von unter 3 Jahren aufweisen, unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (z. B.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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