| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Zuwendungsempfangende sind Einzelunternehmen, deren Betriebsleiter eine Junglandwirtin oder ein Junglandwirt ist, oder Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristische Personen, wenn eine Junglandwirtin oder ein Junglandwirt die Gesellschaft wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zur Betriebsführung, zu Gewinnen und finanziellen Risiken kontrolliert
Junglandwirtinnen oder Junglandwirte, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen Wer oder was wird nicht gefördert? Nicht gefördert werden Unternehmen oder Personengesellschaften, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % vom Eigenkapital des Unternehmens beträgt oder sobald über das Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist oder bei denen eine Rückforderung auf Grund einer Anordnung auf Basis eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet wurde oder Aktiengesellschaften
Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden un
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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