| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) Stadtwerke und Versorger gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Zur gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Förderrichtlinie zählen die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), aufgelisteten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Maßgebend ist die Haupttätigkeit des Unternehmens.
Parkplatzflächen - Photovoltaikanlagen (auch mit Speichersystem) Parkplatzflächen - Photovoltaikanlagen (auch mit Speichersystem und) mit Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen, die nicht unter die Solarpflicht der Brandenburgischen Bauordnung fallen Floating-Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern Agri-Photovoltaikanlagen (auch mit Speichersystem) auf parallel landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch bei Nutztierhaltung) Tiefengeothermieanlagen zur thermischen Nutzung (keine Prototypen) und dazugehörige Bohrungen (keine Erkundungsbohrungen) Fischfreundliche Wasserkraftanlagen Wer oder was wird nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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