Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderung der Küsten- und Hochseefischerei
Zuschuss
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung der Küsten- und Hochseefischerei
| Fördergeber | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Niedersachsen |
| Stand der Daten | 16.10.2026 |
FischereiMaritime Wirtschaft
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der Seefischerei, Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, Fischereigenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz, wissenschaftliche, akademische oder technische Stellen oder Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischerinnen oder Fischern und/oder mit Erzeugerorganisationen.
Auszug aus den Angaben von Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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