Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Förderung im Rahmen des Bauprogramms des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Zuschuss
Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung im Rahmen des Bauprogramms des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 13.09.2026 |
Sozialwirtschaft
**rechtliche Voraussetzungen** Die Förderung aus dem Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen. Die Jugendbildungsstätte, Jugendbegegnungsstätte oder Jugendherberge muss von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein. Der Träger muss in einem Betreiberkonzept seine Zielstellung, eine bundesweite und/oder internationale Einrichtung zu betreiben, und die zugehörige Umsetzungsstrategie erkennbar darstellen. Der Träger der Einrichtung muss Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre haben. Die investiven Mittel der geförderten Einrichtung dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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