Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
EFRE-Mikrodarlehen
Darlehen
Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Steckbrief zu EFRE-Mikrodarlehen
| Fördergeber | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation |
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Bremen |
| Stand der Daten | 30.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben, über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können, mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen. Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.
Auszug aus den Angaben von Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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