| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden: Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1 und 2 tätig sein. Nicht gefördert werden Antragsteller mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig. Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie finden Sie hier. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Das Investitionsvorhaben muss sich auf einen in Anlage 1 oder Anlage 2 der Förderrichtlinie genannten Wirtschaftszweig beziehen. Mit dem Investitionsvorhaben muss eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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