Sächsische Aufbaubank (SAB)

Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)

Zuschuss

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Steckbrief zu Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
InnovationClusterNetzwerk

Was wird gefördert?

Vorhaben von Trägern von neuen und bestehenden Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern, die zum Ziel haben, neue Märkte zu erschließen, neue Technologien zur Anwendung zu bringen und die strategische Zusammenarbeit, insbesondere auch branchen- oder länderübergreifend, zu vertiefen Kooperationsnetzwerke: Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements, die beim Träger des Netzwerks für den Aufbau überbetrieblicher Strukturen, die Weiterentwicklung des strategischen Netzwerkkonzepts, die Sensibilisierung der Netzwerkteilnehmer für neue Trends, sich ändernde Marktanforderungen und Innovationspotentiale, die Organisation von z. B.

Wer wird gefördert?

Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie weiteren Partnern (zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände) Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss, unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils des Projektträgers, gesichert sein. Die Förderung von Innovationsclustern erfolgt aufgrund von Wettbewerbsaufrufen, die das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)

Was wird gefördert?
Vorhaben von Trägern von neuen und bestehenden Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern, die zum Ziel haben, neue Märkte zu erschließen, neue Technologien zur Anwendung zu bringen und die strategische Zusammenarbeit, insbesondere auch branchen- oder länderübergreifend, zu vertiefen Kooperationsnetzwerke: Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements, die beim Träger des Netzwerks für den Aufbau überbetrieblicher Strukturen, die Weiterentwicklung des strategischen Netzwerkkonzepts, die Sensibilisierung der Netzwerkteilnehmer für neue Trends, sich ändernde Marktanforderungen und Innovationspotentiale, die Organisation von z. B.
Wer wird gefördert?
Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie weiteren Partnern (zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände) Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss, unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils des Projektträgers, gesichert sein. Die Förderung von Innovationsclustern erfolgt aufgrund von Wettbewerbsaufrufen, die das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht.
In welcher Form wird Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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