| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Gefördert wird: Erwerb von technologischem Wissen unmittelbar von einem Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer oder verbesserter Produkte oder Verfahren. In Verbindung damit führt das Projekt zu einer Prozess- oder Organisationsinnovation bei dem geförderten KMU. Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des technologischen Wissens. Erfolgsgeschichte: Von Startup zum starken Mittelstand: Die Erfolgsgeschichte von WätaS - Nachhaltigkeit als Schlüssel zur Zukunft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Ausgeschlossen ist die Förderung von: Unternehmen in Schwierigkeiten Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Voraussetzungen: Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen Technologiemittler und Technologiegeber dürfen gesellschaftsrechtlich oder personell nicht mit dem Zuwendungsempfänger verbunden sein, es sei denn, es handelt sich bei dem Technologiegeber um eine Forschungseinrichtung. Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes. Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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