NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

ZuschussDarlehen

Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,

Steckbrief zu Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt

Was wird gefördert?

Sie können eine Kombination von Zuschuss und Darlehen für berufliche Fortbildungen in allen Berufsbereichen erhalten. Alle Formen der Wissensvermittlung werden unterstützt: Vollzeit/Teilzeit schulisch/außerschulisch mediengestützt/Fernunterricht Mit der Förderung können Sie die orbereitung auf folgende Fortbildungsabschlüsse finanzieren: öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter

Wie wird gefördert?

Förderart : Kombination von Zuschuss und Darlehen Förderumfang Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen Prüfungsstück: bis zu 50% der notwendigen Kosten, max. 2.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen Vollzeitmaßnahmen: einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag Existenzgründungen: Darlehensteilerlass Förderdauer Vollzeit: max. 24 Monate Teilzeit: max. 48 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Sie zuständigen Behörde

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

Wer wird gefördert?
Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt
Was wird gefördert?
Sie können eine Kombination von Zuschuss und Darlehen für berufliche Fortbildungen in allen Berufsbereichen erhalten. Alle Formen der Wissensvermittlung werden unterstützt: Vollzeit/Teilzeit schulisch/außerschulisch mediengestützt/Fernunterricht Mit der Förderung können Sie die orbereitung auf folgende Fortbildungsabschlüsse finanzieren: öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter
Wie wird gefördert?
Förderart : Kombination von Zuschuss und Darlehen Förderumfang Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen Prüfungsstück: bis zu 50% der notwendigen Kosten, max. 2.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen Vollzeitmaßnahmen: einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag Existenzgründungen: Darlehensteilerlass Förderdauer Vollzeit: max. 24 Monate Teilzeit: max. 48 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Sie zuständigen Behörde
In welcher Form wird Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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