| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.09.2026 |
Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt
Sie können eine Kombination von Zuschuss und Darlehen für berufliche Fortbildungen in allen Berufsbereichen erhalten. Alle Formen der Wissensvermittlung werden unterstützt: Vollzeit/Teilzeit schulisch/außerschulisch mediengestützt/Fernunterricht Mit der Förderung können Sie die orbereitung auf folgende Fortbildungsabschlüsse finanzieren: öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter
Förderart : Kombination von Zuschuss und Darlehen Förderumfang Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen Prüfungsstück: bis zu 50% der notwendigen Kosten, max. 2.000 €, 50% als Zuschuss und 50% als zinsgünstiges Darlehen Vollzeitmaßnahmen: einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag Existenzgründungen: Darlehensteilerlass Förderdauer Vollzeit: max. 24 Monate Teilzeit: max. 48 Monate Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Sie zuständigen Behörde
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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