| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Schutz eigener Forschungs-/Entwicklungsergebnisse (das sind im wesentlichen Forschungsergebnisse, z. B. Patentierung des Herstellungsverfahrens) Erwerb externer Designleistungen und damit verbundener Personalausgaben bzw. einen eigenen Designassistenten (Personalkosten) Erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung Erlangung eigener Schutzrechte für das innovative Produkt, Verfahren oder Dienstleistung (z. B. produktbezogener Gebrauchsmusterschutz) Erwerb externer Marketing- und Vertriebsleistungen bzw.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die ihren Sitz oder die zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben. Dazu zählen auch das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Innovation auf dem Markt als angeboten gilt? Für die Bewertung maßgeblich ist, ob ein Produkt bereits gegen Entgelt zum Kauf angeboten wird (bspw. auf Messen oder im Internet). Inwiefern sind Entwicklungsleistungen förderfähig?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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