| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung Anschaffung Software und notwendiger Hardware Einführung der Lösung einschließlich Schulung Erfolgsgeschichten Bier und Digitalisierung: Transformation einer Privatbrauerei - Eine Eibauer Erfolgsgeschichte mit SAP und SAB Familientradition trifft Zukunftstechnologie - GAZIMA's Erfolgsstory mit dem Digitalisierungszuschuss
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben. Welche Voraussetzungen ermöglichen die Gewährung einer Bonusförderung für tarifgleiche oder tarifgebundene Vergütung? Der Tarifbonus wird nur gewährt, wenn im gesamten Durchführungszeitraum (zwölf Monate) eine tarifgleiche oder tarifgebundene Vergütung erfolgt. Tarifgebundene Vergütung: Das antragstellende Unternehmen hat einen für die Branche geltenden Tarifvertrag abgeschlossen und ist an diesen gebunden.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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