Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen

Zuschuss

Suchleiste

Steckbrief zu Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach § 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ in „Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung“ (LIfD) wie: a. Maßnahmen der digitalen Transformation, b. Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, c. Innovations- und Lösungslabore, d. Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke, e. Stärkung digitaler Kompetenzen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden: juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben. Zuwendungsempfänger sowie Kooperationspartner haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Projekte müssen: ihren Durchführungsort im Freistaat Sachsen haben, mit der Vorhabenidee eine detaillierte Projektplanung inklusive Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete, Zeit-, Kosten- und Personalplanung vorlegen, ein Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung vorlegen.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach § 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ in „Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung“ (LIfD) wie: a. Maßnahmen der digitalen Transformation, b. Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, c. Innovations- und Lösungslabore, d. Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke, e. Stärkung digitaler Kompetenzen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden: juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben. Zuwendungsempfänger sowie Kooperationspartner haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Die Projekte müssen: ihren Durchführungsort im Freistaat Sachsen haben, mit der Vorhabenidee eine detaillierte Projektplanung inklusive Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete, Zeit-, Kosten- und Personalplanung vorlegen, ein Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung vorlegen.
In welcher Form wird Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen