Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen
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Was bietet mir das Förderprogramm?
Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten in Höhe von bis zu 80 Prozent für Ausrüstung und bis zu 60 Prozent für Personal und Sachausgaben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach § 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ in „Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung“ (LIfD) wie:
a. Maßnahmen der digitalen Transformation,
b. Modellprojekte zu Co-Working-Flächen,
c. Innovations- und Lösungslabore,
d. Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahme
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