Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)

Zuschuss

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Steckbrief zu Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften

Wer wird gefördert?

Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAG`s, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023)

Was wird gefördert?
Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften
Wer wird gefördert?
Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAG`s, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
In welcher Form wird Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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