| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zu Klimaneutralität, Verbesserung von Energieeffizienz, sektorweite und betriebsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Tiergesundheit und Tierwohl Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für regionale Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Nachhaltige Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften
Vorhandene oder neu zu gründende Aquakulturunternehmen oder deren Zusammenschlüsse und Fachverbände Erzeugerorganisationen und Erzeugerzusammenschlüsse der Fischwirtschaft Verarbeitungsunternehmen und/oder Vermarktungsunternehmen von Erzeugnissen der Aquakultur und Fischerei Sächsische Tierseuchenkasse, öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Gutachter-/Consultingbüros sowie die FLAG`s, Kommunen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts jeweils für bestimmte Maßnahmen Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen