Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus

Zuschuss

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Steckbrief zu Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten28.06.2026

Was wird gefördert?

gefördert werden Investitionsvorhaben (im Folgenden: "Vorhaben") der gewerblichen Tourismuswirtschaft das Vorhaben zielt entweder auf die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, führt zum Kapazitätsausbau oder zur Aufnahme zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 Abgabenordnung) Kapazitätsausbau meint die mengenmäßige (quantitative) Vergrößerung des bisherigen Angebots Die Aufnahme neuer zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen meint die qualitative Ausweitung des bisherigen Angebots Beispiele für förderfähige …

Wer wird gefördert?

förderfähig sind: eingetragene Vereine (e.V.), kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Kleinstunternehmen) im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus

Was wird gefördert?
gefördert werden Investitionsvorhaben (im Folgenden: "Vorhaben") der gewerblichen Tourismuswirtschaft das Vorhaben zielt entweder auf die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, führt zum Kapazitätsausbau oder zur Aufnahme zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 Abgabenordnung) Kapazitätsausbau meint die mengenmäßige (quantitative) Vergrößerung des bisherigen Angebots Die Aufnahme neuer zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen meint die qualitative Ausweitung des bisherigen Angebots Beispiele für förderfähige …
Wer wird gefördert?
förderfähig sind: eingetragene Vereine (e.V.), kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Kleinstunternehmen) im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
In welcher Form wird Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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