NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KfW-Konsortialkredit Energieversorgung

Beteiligung

in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

Steckbrief zu KfW-Konsortialkredit Energieversorgung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartBeteiligung
ZielgruppeGroßunternehmen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten12.09.2026
EnergieversorgungInfrastruktur

Wer wird gefördert?

in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Unternehmen mit mind. 50%igem kommunalen Gesellschafterhintergrund Projektgesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl.

Wie wird gefördert?

Förderart : Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums Finanzierungsanteil Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel bis max. 200 Mio. € je Maßnahme KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Investitionskredites Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Energieversorgung

Wer wird gefördert?
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Unternehmen mit mind. 50%igem kommunalen Gesellschafterhintergrund Projektgesellschaften
Was wird gefördert?
Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl.
Wie wird gefördert?
Förderart : Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums Finanzierungsanteil Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel bis max. 200 Mio. € je Maßnahme KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Investitionskredites Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw.
In welcher Form wird KfW-Konsortialkredit Energieversorgung gefördert?
Als Beteiligung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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