| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Beteiligung |
| Zielgruppe | Großunternehmen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 12.09.2026 |
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Unternehmen mit mind. 50%igem kommunalen Gesellschafterhintergrund Projektgesellschaften
Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl.
Förderart : Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums Finanzierungsanteil Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel bis max. 200 Mio. € je Maßnahme KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Investitionskredites Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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