| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 16.09.2026 |
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die NRW.BANK fördert Vorhaben, mit denen Unternehmen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen vorbereiten. Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen (Modul A) sowie der Test von KI-Systemen (Modul B) für einen konkreten Anwendungsfall. Förderfähige Beratungsinhalte in Modul A Identifikation unternehmensspezifischer Anwendungsfelder und die Erarbeitung von Zielen zur Anwendung von KI Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Unternehmen Strukturen und Prozesse für ein effizientes Management von KI Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz von KI Modul …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Vorhaben hat einen klaren Fokus auf eine beabsichtigte Anwendung von KI im Unternehmen und lässt sich einem der Module zuordnen. Die Durchführung eines Vorhabens sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen und wird auch bis Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen. Eine Förderung nach dieser Richtline kann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren höchstens zweimal durch dasselbe KMU in Anspruch genommen werden. Weitere Details können Sie der Richtlinie NRW.BANK.Impuls KI und der FAQ mit häufig gestellten Fragen und Antworten entnehmen.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 50 % der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe max. 25.000 € innerhalb von 2 Jahren Bagatellgrenze: 5.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag digital über unser Kundenportal Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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