| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 04.07.2026 |
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Sie können als Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) einen Zuschuss erhalten für Vorhaben, die vielversprechende Forschungsergebnisse in die nächste innovatorische Phase überführen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben ein überzeugendes, aktuelles Forschungsergebnis erzielt, dass noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnte, aber potenziell praxisrelevant sowie praxistauglich ist. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens werden nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt. Als private HAW tragen sie den Eigenanteil, den das Sitzland übernehmen würde, selbst (2027: 15%, 2028: 20%, 2029: 25%, 2030: 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale). Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, ggf. zzgl. 20% Projektpauschale Förderdauer : max. 2 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe konnten Sie Projektskizzen zu folgenden Stichtagen 15.09.2026 15.03.2027 15.09.2027 Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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