NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Zuschuss

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien

Steckbrief zu Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten26.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Dekarbonisierung, Speicherung und Nutzung von CO Die Förderung erfolgt in zwei Modulen: Modul 1 : Dekarbonisierung der Industrie Teilmodul 1 fördert die Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mind. 40% Teilmodul 2 fördert die zu einer Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage oder ortsfesten technischen Einheit, in der gegenwärtig fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff genutzt werden, um mind.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 100% Förderhöhe Fördermodul 1: Teilmodul 1: bis zu 30 Mio.€ Teilmodul 2: bis zu 200 Mio. € Teilmodul 3: Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Mio. € Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Mio. € Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. € Fördermodul 2: Teilmodul 1: bis zu 30 Mio.€ Teilmodul 2: Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Mio. € Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Mio. € Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. €

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Dekarbonisierung, Speicherung und Nutzung von CO Die Förderung erfolgt in zwei Modulen: Modul 1 : Dekarbonisierung der Industrie Teilmodul 1 fördert die Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mind. 40% Teilmodul 2 fördert die zu einer Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage oder ortsfesten technischen Einheit, in der gegenwärtig fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff genutzt werden, um mind.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 100% Förderhöhe Fördermodul 1: Teilmodul 1: bis zu 30 Mio.€ Teilmodul 2: bis zu 200 Mio. € Teilmodul 3: Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Mio. € Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Mio. € Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. € Fördermodul 2: Teilmodul 1: bis zu 30 Mio.€ Teilmodul 2: Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Mio. € Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Mio. € Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Mio. €
In welcher Form wird Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen