NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV

kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse, abhängig von der Maßnahme Wer wird gefördert? Unternehmen Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind Was wird gefördert? Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihre Produktionsverfahren umstellen auf eine klimafreundliche Produktio n und einen Klimaschutzvertrag abschließen. Auf der Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten Ihres Unternehmens aus einer emissionsintensiven Branche ausgeglichen, die durch die Errichtung und den Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Produkte I
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