NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV

Zuschuss

kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Steckbrief zu Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Kommunen & öffentliche Hand, Großunternehmen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.09.2026
KlimaschutzIndustrie

Wer wird gefördert?

Unternehmen Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihre Produktionsverfahren umstellen auf eine klimafreundliche Produktio n und einen Klimaschutzvertrag abschließen. Auf der Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten Ihres Unternehmens aus einer emissionsintensiven Branche ausgeglichen, die durch die Errichtung und den Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Produkte Ihrer industriellen Tätigkeiten müssen eine äquivalente oder bessere Funktionalität im Vergleich zu Produkten der entsprechenden Referenzsysteme erbringen. Ihr Vorhaben muss eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Die Bewilligungsbehörde führt Gebotsverfahren durch. Diese werden durch Förderaufrufe eingeleitet. Im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens für das Gebotsverfahren 2026 konnten Sie alle erforderlichen Angaben bis spätestens 01.12.2025 machen. Das BMWE behält sich vor, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV

Wer wird gefördert?
Unternehmen Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Was wird gefördert?
Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihre Produktionsverfahren umstellen auf eine klimafreundliche Produktio n und einen Klimaschutzvertrag abschließen. Auf der Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten Ihres Unternehmens aus einer emissionsintensiven Branche ausgeglichen, die durch die Errichtung und den Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Produkte Ihrer industriellen Tätigkeiten müssen eine äquivalente oder bessere Funktionalität im Vergleich zu Produkten der entsprechenden Referenzsysteme erbringen. Ihr Vorhaben muss eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen im
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig von der Maßnahme Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Die Bewilligungsbehörde führt Gebotsverfahren durch. Diese werden durch Förderaufrufe eingeleitet. Im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens für das Gebotsverfahren 2026 konnten Sie alle erforderlichen Angaben bis spätestens 01.12.2025 machen. Das BMWE behält sich vor, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen.
In welcher Form wird Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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