NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV
kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse, abhängig von der Maßnahme
Wer wird gefördert?
Unternehmen Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Was wird gefördert?
Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihre Produktionsverfahren umstellen auf eine klimafreundliche Produktio n und einen Klimaschutzvertrag abschließen. Auf der Grundlage des Klimaschutzvertrages werden die Mehrkosten Ihres Unternehmens aus einer emissionsintensiven Branche ausgeglichen, die durch die Errichtung und den Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen entstehen. Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Produkte I
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