NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft

Zuschuss

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, einschließlich außeruniversitären und Ressort-Forschungseinrichtungen

Steckbrief zu Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten22.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, einschließlich außeruniversitären und Ressort-Forschungseinrichtungen Hochschulen Gebietskörperschaften Zweckverbände kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises stehen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit einer klaren Anwendungsperspektive in der Wirtschaft . Hierbei können 5G/6G (privat und öffentlich), WLAN, non-terrestrial networks und weitere Kommunikationstechnologien als Trägertechnologien eingesetzt werden, um neue Anwendungen möglich zu machen. Förderfähig sind über das Themenfeld Kommunikationstechnologien hinaus auch Entwicklungen im Bereich der konkreten Endanwendungen, um Ende-zu-Ende Technologieketten in die Anwendung zu bringen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland bzw. in einem der Mitgliedstaaten des EWR, in Großbritannien oder der Schweiz. Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands an dem jeweiligen Projektbeitrag. Das Projekt berücksichtigt möglichst die Grundprinzipien von Open RAN, Open Source oder Open Research. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und die Grundausstattung zur Durchführung des Vorhabens. Das Projekt kann aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig vom konkreten Förderaufruf industrielle Forschung: max. 35 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben experimentelle Entwicklung: max. 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben Förderumfang : abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig Sie reichen Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen ein. Projektträger sind die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH Wichtig

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft

Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, einschließlich außeruniversitären und Ressort-Forschungseinrichtungen Hochschulen Gebietskörperschaften Zweckverbände kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises stehen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit einer klaren Anwendungsperspektive in der Wirtschaft . Hierbei können 5G/6G (privat und öffentlich), WLAN, non-terrestrial networks und weitere Kommunikationstechnologien als Trägertechnologien eingesetzt werden, um neue Anwendungen möglich zu machen. Förderfähig sind über das Themenfeld Kommunikationstechnologien hinaus auch Entwicklungen im Bereich der konkreten Endanwendungen, um Ende-zu-Ende Technologieketten in die Anwendung zu bringen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie haben eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland bzw. in einem der Mitgliedstaaten des EWR, in Großbritannien oder der Schweiz. Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands an dem jeweiligen Projektbeitrag. Das Projekt berücksichtigt möglichst die Grundprinzipien von Open RAN, Open Source oder Open Research. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und die Grundausstattung zur Durchführung des Vorhabens. Das Projekt kann aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung durchgeführt werden.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : abhängig vom konkreten Förderaufruf industrielle Forschung: max. 35 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben experimentelle Entwicklung: max. 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben Förderumfang : abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig Sie reichen Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen ein. Projektträger sind die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH Wichtig
In welcher Form wird Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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