NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Projekte im Rahmen der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft"
Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und
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Förderart: Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Kosten, bis zu 100% bei Förderung auf Ausgabenbasis
Was wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert?
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Die Vorhaben dürfen bei Antragstellung nicht von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden. Wie erfolgt die Antragstellung? Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe konnten Projektskizzen für die Einrichtung und den Betrieb der Transferstelle bis zum 28.02.2019 eingereicht werden. Für Einzel- oder Verbundprojekte zur IT-Sicherheit ist eine Skkizzeneinreichung jährlich zum 28.02. und 01.08. möglich.
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