NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien

Zuschuss

öffentlich-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung

Steckbrief zu Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten04.09.2026
BildungBerufliche Ausbildung

Wer wird gefördert?

öffentlich-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung privat-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung Öffentlich-rechtliche Hochschulen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehr-Lernräumen in Ihrer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit sowie für die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren. Mitfinanziert werden: Laboreinrichtungen Maschinen Werkzeuge Versuchs- und Erprobungsanlagen technische Geräte und IT-Ressourcen (Hard- und Software)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie nutzen die Förderung überwiegend für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeits- und Fachkräften. Die geförderen Ausstattungen und Modernisierungen dienen zur Qualifizierung in folgenden Bereichen: digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, insbesondere Quantentechnologien, fortschrittliche Halbleitertechnologien fortschrittliche Sensortechnologien

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang nicht wirtschaftlicher Bereich: 80% der förderfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen 90%) wirtschaftlicher Bereich: 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : für Unternehmen max. 300.000 Bagatellgrenze : 200.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag über das EFRE. NRW.online-Portal bei der Bezirksregierung Arnsberg . Sie leitet ihn weiter an die Innovationsförderagentur (IN. NRW) beim Projektträger Jülich/Forschungszentrum Jülich. Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens 30.06.2027 stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien

Wer wird gefördert?
öffentlich-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung privat-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung Öffentlich-rechtliche Hochschulen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehr-Lernräumen in Ihrer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit sowie für die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren. Mitfinanziert werden: Laboreinrichtungen Maschinen Werkzeuge Versuchs- und Erprobungsanlagen technische Geräte und IT-Ressourcen (Hard- und Software)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie nutzen die Förderung überwiegend für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeits- und Fachkräften. Die geförderen Ausstattungen und Modernisierungen dienen zur Qualifizierung in folgenden Bereichen: digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, insbesondere Quantentechnologien, fortschrittliche Halbleitertechnologien fortschrittliche Sensortechnologien
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang nicht wirtschaftlicher Bereich: 80% der förderfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen 90%) wirtschaftlicher Bereich: 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : für Unternehmen max. 300.000 Bagatellgrenze : 200.000 € Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag über das EFRE. NRW.online-Portal bei der Bezirksregierung Arnsberg . Sie leitet ihn weiter an die Innovationsförderagentur (IN. NRW) beim Projektträger Jülich/Forschungszentrum Jülich. Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens 30.06.2027 stellen.
In welcher Form wird Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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