| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 01.10.2026 |
Hochschulen und Forschungseinrichtungen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Sie können eine Förderung erhalten für besonders risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben im Bereich der Fusionsforschung am Rande der Grundlagenforschung. Gefördert werden Forschungsvorhaben zu neuartigen Technologien und der Realisierung einzelner Technologien oder Komponenten bis hin zu einem validierten Nachweis der Funktionstüchtigkeit bzw. einer Labordemonstration. Beispielhaft kommen folgende Themen in Frage: Konzepte zur Gewinnung von Tritium neue Konzepte zur Laserlichtlenkung neue Lösungen für die „Erste Wand“ Unterstützt werden Einzelvorhaben und (Forscher-)Verbünde mit bis zu 3 Partnern.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Projekt schafft attraktive Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs und trägt so zum Aufbau einer leistungsfähigen Fachkräftebasis in der Fusionsforschung bei. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Sie weisen bereits in der Skizzenphase aussagekräftige und ausreichende Evidenzen aus der Grundlagenforschung nach und legen den mögliche Nutzwert, insbesondere im Vergleich zu bestehenden Technologien und Ansätzen, differenziert dar.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, ggf. zzgl. Projektpauschale von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken Förderhöhe : i.d.R. max. 2 Mio. € Förderdauer : ca. 2 Jahre Wie erfolgt die Antragstellung? Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Sie reichen Ihre Projektskizze beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zu den Vorlagefristen 15.01.2026, 31.10.2026, 31.10.2027
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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