NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Zuschuss

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik

Steckbrief zu Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.10.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind

Was wird gefördert?

Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen erhalten. Unterstützt werden Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren. Gefördert werden Maßnahmen, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt: Minderung der Partikelmasse (PM) um mind. Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) um mind. 70% gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang für große Unternehmen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für mittlere Unternehmen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben Förderhöhe : max. 300.000 € je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Im Rahmen des 2. Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 31.08.2025

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind
Was wird gefördert?
Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen erhalten. Unterstützt werden Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren. Gefördert werden Maßnahmen, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt: Minderung der Partikelmasse (PM) um mind. Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) um mind. 70% gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang für große Unternehmen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für mittlere Unternehmen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben Förderhöhe : max. 300.000 € je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Im Rahmen des 2. Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 31.08.2025
In welcher Form wird Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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