| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind
Als Binnenschiffer können Sie einen Zuschuss für Investitionen Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen erhalten. Unterstützt werden Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren. Gefördert werden Maßnahmen, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt: Minderung der Partikelmasse (PM) um mind. Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) um mind. 70% gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.
Förderart : Zuschuss Förderumfang für große Unternehmen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für mittlere Unternehmen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben Förderhöhe : max. 300.000 € je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Im Rahmen des 2. Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 31.08.2025
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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