NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten.

Steckbrief zu progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten22.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Gesellschafterstruktur Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (mit Ausnahme der Bohrungen)

Was wird gefördert?

Sie können Zuschüsse für fünf Fördergegenstände erhalten, die aufeinander aufbauen und das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie absichern. Folgende Fördergegenstände können Sie mit Zuschüssen finanzieren: Vorstudie Machbarkeitsstudie Seismische Messungen Erkundungsbohrung Bohrung im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie Im Zuge der Absicherung des Fündigkeitsrisikos wird die Bohrung durch einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Zuwendung ist bei einem festgestellten Erfolg der Bohrung teilweise oder gegebenenfalls vollständig zurückzuzahlen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt kaskadenartig: Voraussetzung für eine Förderung der Machbarkeitsstudie ist das Vorliegen der Mindestinhalte einer Vorstudie nach dieser Richtlinie.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss (bei Bohrung bedingt rückzahlbar) Förderumfang Vorstudie: max. 25.000 € (max. 35.000 € bei interkommunalem Ansatz) max. 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben1 Machbarkeitsstudie: max. 65.000 € (max. 100.000 € bei interkommunalem Ansatz) max. 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben2 Seismische Messungen: 2D-Seismik (Linienseismik): max. 1 Mio. € (max. 1,5 Mio. € bei interkommunalem Ansatz) max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben2 3D-Seismik (Flächenseismik): max. 5,5 Mio. € (max. 7,5 Mio. € bei interkommunalem Ansatz) max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben2 Erkundungsbohrung: max. 8 Mio. €

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Gesellschafterstruktur Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (mit Ausnahme der Bohrungen)
Was wird gefördert?
Sie können Zuschüsse für fünf Fördergegenstände erhalten, die aufeinander aufbauen und das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie absichern. Folgende Fördergegenstände können Sie mit Zuschüssen finanzieren: Vorstudie Machbarkeitsstudie Seismische Messungen Erkundungsbohrung Bohrung im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie Im Zuge der Absicherung des Fündigkeitsrisikos wird die Bohrung durch einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Zuwendung ist bei einem festgestellten Erfolg der Bohrung teilweise oder gegebenenfalls vollständig zurückzuzahlen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt kaskadenartig: Voraussetzung für eine Förderung der Machbarkeitsstudie ist das Vorliegen der Mindestinhalte einer Vorstudie nach dieser Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss (bei Bohrung bedingt rückzahlbar) Förderumfang Vorstudie: max. 25.000 € (max. 35.000 € bei interkommunalem Ansatz) max. 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben1 Machbarkeitsstudie: max. 65.000 € (max. 100.000 € bei interkommunalem Ansatz) max. 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben2 Seismische Messungen: 2D-Seismik (Linienseismik): max. 1 Mio. € (max. 1,5 Mio. € bei interkommunalem Ansatz) max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben2 3D-Seismik (Flächenseismik): max. 5,5 Mio. € (max. 7,5 Mio. € bei interkommunalem Ansatz) max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben2 Erkundungsbohrung: max. 8 Mio. €
In welcher Form wird progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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