NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW

Zuschuss

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den einzelnen Förderaufrufen.

Steckbrief zu EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

kleine und mittlere Unternehmen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Kommunen Die Antragsberechtigung richtet sich nach den einzelnen Förderaufrufen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) nachhaltige und zukunftsweisende Investitionen im Land. In der Förderperiode 2021 bis 2027 gibt es die zwei folgenden Programmteile: EFRE.NRW für das Land Nordrhein-Westfalen mit folgenden Schwerpunkten: innovatives NRW mittelstandsfreundliches NRW nachhaltiges NRW mobiles NRW lebenswertes NRW JTF.NRW für zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen in folgenden Gebieten: im Rheinischen …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben beachtet die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union. Es steht mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang. Es verursacht keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme EFRE.NRW: bis zu 40% (im Regierungsbezirk Münster bis zu 50%) der zuwendungsfähigen Ausgaben JTF.NRW: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90% für Maßnahmen, die zu den in Art. 2 der STEP-Verordnung genannten Zielen für strategische Technologien für Europa beitragen) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Grundlage von spezifischen Förderrichtlinien, Wettbewerbs- und Projektaufrufen. Für diese gelten jeweils gesonderte Antragsfristen. Genauere Informationen zur Antragstellung und zu den Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten zum EFRE.NRW-Programm.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW

Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Kommunen Die Antragsberechtigung richtet sich nach den einzelnen Förderaufrufen.
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) nachhaltige und zukunftsweisende Investitionen im Land. In der Förderperiode 2021 bis 2027 gibt es die zwei folgenden Programmteile: EFRE.NRW für das Land Nordrhein-Westfalen mit folgenden Schwerpunkten: innovatives NRW mittelstandsfreundliches NRW nachhaltiges NRW mobiles NRW lebenswertes NRW JTF.NRW für zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen in folgenden Gebieten: im Rheinischen …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben beachtet die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union. Es steht mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang. Es verursacht keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : abhängig von Art und Umfang der Maßnahme EFRE.NRW: bis zu 40% (im Regierungsbezirk Münster bis zu 50%) der zuwendungsfähigen Ausgaben JTF.NRW: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90% für Maßnahmen, die zu den in Art. 2 der STEP-Verordnung genannten Zielen für strategische Technologien für Europa beitragen) Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf Grundlage von spezifischen Förderrichtlinien, Wettbewerbs- und Projektaufrufen. Für diese gelten jeweils gesonderte Antragsfristen. Genauere Informationen zur Antragstellung und zu den Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten zum EFRE.NRW-Programm.
In welcher Form wird EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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