NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Unternehmen

abgelaufen. Es ist keine weitere Antragstellung mehr möglich.

Steckbrief zu Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Unternehmen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.07.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige der freien Berufe Selbstständige private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), soweit diese nicht durch andere Förderbereiche dieser Richtlinie abgedeckt werden.

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind. Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Schäden und Kosten gewährt: Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadensereignis Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis Kosten für Gutachtenerstellung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.

Wie wird gefördert?

Förderart : Billigkeitsleistung Förderumfang: Sachschaden bzw. Einkommenseinbußen: bis zu 80%, in Härtefällen bis zu 100% Gutachtenkosten:100% Bagatellgrenze : 5.000 € je Betriebsstätte Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Unternehmen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige der freien Berufe Selbstständige private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), soweit diese nicht durch andere Förderbereiche dieser Richtlinie abgedeckt werden.
Was wird gefördert?
Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind. Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Schäden und Kosten gewährt: Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadensereignis Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis Kosten für Gutachtenerstellung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.
Wie wird gefördert?
Förderart : Billigkeitsleistung Förderumfang: Sachschaden bzw. Einkommenseinbußen: bis zu 80%, in Härtefällen bis zu 100% Gutachtenkosten:100% Bagatellgrenze : 5.000 € je Betriebsstätte Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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