NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Games-Förderung des Bundes
Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 8 Mio. € je Projekt
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Entwicklung von Games , d.h. von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen. Gefördert werden die Entwicklungsstadien Prototypen und Produktion Ko-Produktionen und Verbundprojekte werden ebenfalls gefördert. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das elektronische Werk reagiert auf Eingaben des Nutzers. Es dient Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken und ist zur Veröffentlichung vorgesehen. Das Spiel erscheint mind. auch in deutscher Sprache. Das dem Spiel zugrunde liegende Thema
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